Insgesamt stehen dem Kreisverband 83 Proben zur Verfügung
Teilnehmer: alle Ortvereine, die Teilnahme ist freiwillig.
Ab sofort können 5 „Sammelproben“ je Verein gezogen werden, ein Mehrbedarf ist dem Vorstand bis zum 24. März mitzuteilen. Die Einreichung der Futterkranzproben an das Bieneninstitut in Mayen erfolgt in Zuständigkeit der Ortvereine, die finanzielle Rückerstattung erfolgt über die Rechnungsbelege – mit Vorlage an den Kassierer des Kreisverbandes.
Faulbrutmonitoring 2019