Ergänzend zur  „Richtlinie zur Förderung des Imkernachwuchses im Landkreis St. Wendel“ hier der Ablauf bzgl. der Bearbeitung des Antrages.

Wichtig ! Anträge von Teilnehmern die außerhalb des Kreisverbandes an Bienenkursen teilgenommen haben, werden nur anerkannt und befürwortet wenn die Themen gleichzusetzen sind, mit den Inhalten und dem zeitlichen Ablauf (übers Bienenjahr), die in den Jungimkerlehrgängen des Kreisverbandes der Imker in St. Wendel e.V. vermittelt werden.

Richtlinie Jungimkerförderung

Antrag Jungimker

• Förderanträge müssen grundsätzlich über den zuständigen Imkerverein gestellt werden.
• Dabei ist das entsprechende Formblatt  Richtlinie Jungimkerfoerderung (Imkeranfänger) zu verwenden.
• Der Vorsitzende des Imkervereines prüft den Antrag auf Vollständigkeit, bescheinigt die sachliche Richtigkeit der beigefügten Belege und ergänzt die vom Verein benötigten Angaben. Ist der 1. Vorsitzende selbst Antragsteller, so übernimmt diese Aufgabe sein Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied.

Es werden nur die Originalbelege anerkannt, deswegen ist es sinnvoll, vor dem Versenden auf dem Postweg von allen Unterlagen eine Kopie zu machen.
• Der Antrag wird dann gesendet an:

Kontakt/Anschrift:
Amt 43: Entwicklung ländlicher Raum / Demografie
Mommstraße 31
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-4701