Ergänzend zur  „Richtlinie zur Förderung des Imkernachwuchses im Landkreis St. Wendel“ hier der Ablauf bzgl. der Bearbeitung des Antrages.

Wichtig ! Anträge von Teilnehmern die außerhalb des Kreisverbandes an Bienenkursen teilgenommen haben, werden nur anerkannt und befürwortet wenn die Themen gleichzusetzen sind, mit den Inhalten und dem zeitlichen Ablauf (übers Bienenjahr), die in den Jungimkerlehrgängen des Kreisverbandes der Imker in St. Wendel e.V. vermittelt werden.

Jungimkerrichtlinie_ab_01.01.2026

Antrag_Förderung_Jungimker_Imkeranfänger

Antrag_Förderung_Jungimkergruppe_Ortsvereine

• Förderanträge müssen grundsätzlich über den zuständigen Imkerverein gestellt werden.
• Dabei ist das entsprechende Formblatt  Richtlinie Jungimkerfoerderung (Imkeranfänger) zu verwenden.
• Der Vorsitzende des Imkervereines prüft den Antrag auf Vollständigkeit, bescheinigt die sachliche Richtigkeit der beigefügten Belege und ergänzt die vom Verein benötigten Angaben. Ist der 1. Vorsitzende selbst Antragsteller, so übernimmt diese Aufgabe sein Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied.

Es werden nur die Originalbelege anerkannt, deswegen ist es sinnvoll, vor dem Versenden auf dem Postweg von allen Unterlagen eine Kopie zu machen.

Um als Jungimker eine Förderung oder Unterstützung vom Landratsamt St. Wendel zu erhalten, ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag sollte an das zuständige Amt für Umwelt und Landwirtschaft des Landkreises St. Wendel gerichtet werden. Es ist ratsam, sich vorab beim Landratsamt über die spezifischen Förderrichtlinien für Jungimker zu informieren und das Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen anzufordern. 

Antragstellung:

1. Informationen einholen: Zuerst sollte man sich beim Landratsamt St. Wendel, insbesondere beim Amt für Umwelt und Landwirtschaft, über die aktuellen Förderrichtlinien für Jungimker informieren.

2. Antragsunterlagen: Dort erhält man die erforderlichen Antragsformulare und Informationen zu den benötigten Unterlagen, wie z.B. Nachweise über die Imkertätigkeit, Kostenaufstellungen für die Anschaffung von Imkereiausstattung oder die Teilnahme an Kursen, etc.

3. Antragstellung: Der ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist an das zuständige Amt des Landkreises zu richten. Es ist wichtig, den Antrag fristgerecht einzureichen, um eine Berücksichtigung zu gewährleisten.

Zusätzliche Hinweise:

  • Es kann hilfreich sein, sich mit dem örtlichen Imkerverein in Verbindung zu setzen. Diese können oft wertvolle Tipps und Informationen zur Antragstellung und zur Jungimkerförderung geben.
  • In einigen Fällen werden Jungimker auch vom Landesverband der Imker unterstützt.
  • Die Förderung kann beispielsweise die Anschaffung von Bienenvölkern, Schutzkleidung, Geräten oder die Teilnahme an Kursen und Seminaren umfassen.
  • Die genauen Förderkriterien und -bedingungen sind den jeweiligen Richtlinien des Landkreises zu entnehmen. 

Kontakt:

  • Landratsamt St. Wendel:
    • Mommstraße 21-31
    • 66606 St. Wendel
    • Telefon: (06851) 801-0
    • E-Mail: poststelle@l痠w.de 

Amt für Umwelt und Landwirtschaft:

  • Wendenstraße 31
  • 66606 St. Wendel
  • Telefon: (06851) 801-5200